Ombudsstelle

Wofür sind wir da?

Mitglieder des Vereins können Aktionen setzen, die von außen betrachtet negativ auf den Verein abfärben. Um solche Themen sichtbar zu machen und professionell damit umzugehen, wurde durch einen Beschluss der Generalversammlung von 2021 diese Ombudsstelle ins Leben gerufen.
Sie ist als Anlaufstelle für alle aktiven Mitglieder des Vereins Ariochs Erben gedacht, behandelt die gemeldeten Fälle und berät den Vorstand bezüglich der weiteren Vorgehensweise.

Der Fokus liegt auf Tätigkeiten oder Unterlassungen, welche nicht mit dem veröffentlichten Code of Conduct, vor allem im Zusammenhang mit Meinungsäußerungen in den sogenannten Sozialen Netzwerken, übereinstimmen.

Wofür sind wir nicht da?

Eine rein vereinsinterne Handlung sowie persönliche Differenzen sehen wir nicht in unserem Zuständigkeitsbereich, wenn damit keine vereins- oder imageschädigenden Konsequenzen verbunden sind.

Streitigkeiten zwischen Mitgliedern sind von diesen selbst oder gegebenenfalls vom Vorstand zu schlichten. Ist der Vorstand inkludiert oder wünschen die betroffenen Personen ein Schlichtungsverfahren, ist das Schiedsgericht entsprechend den Statuten und dem Vereinsgesetz einzuberufen.

Wie könnt Ihr uns erreichen?

Ihr erreicht uns über die E-Mail-Adresse: ombudsstelle@ariochs-erben.at Eure Informationen behandeln wir selbstverständlich vertraulich.

Definitionen

Definition: „vereinsschädigend“
Ein Mitglied setzt eine Handlung in Zusammenhang mit dem Verein, die für Außenstehende = Nichtmitglieder wahrnehmbar ist, sein wird oder sein könnte und die den Verein in ein negatives Licht rückt, rücken kann oder rücken wird. Hierfür wird auch auf unseren Code of Conduct verwiesen.

Definition: „Zusammenhang mit dem Verein“
Demonstrative Aufzählung: Auf einer social Media Plattform des Vereins, z.B. Webseite, Forum, Facebook-Seite; Flyer verteilend auf einer Veranstaltung; am Stand von Ariochs Erben auf einer Messe; als Spielleitung oder Teilnehmende*r eines Ariochs Erben Liverollenspiels, …

Definition: „für Außenstehende = Nichtmitglieder wahrnehmbar“
Die Handlung muss nicht zwingend bereits von Außenstehenden wahrgenommen worden sein. Es reicht die theoretische Möglichkeit dazu. Dies vor allem deswegen, weil es für uns nicht nachprüfbar ist, sofern sich diese Person dann nicht bei uns beschwert.